Energiekonzepte für die Zukunft

Energieausweis

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2014 wird die Angabe des Endenergiebedarfs und der Effizienzklasse in Immobilienanzeigen zur Pflicht. Ausweise sind bei Vermietung und Verkauf aktiv vorzulegen oder auszuhängen.

Darüber hinaus ist der Energieausweis nach Vertragsabschluss dem Mieter oder Käufer zu überlassen. Auch wenn mit der Effizienzklasse wieder ein bekanntes Bewertungskriterium Verwendung findet, bleibt der Ausweis leider immernoch erklärungsbedürftig.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wir beraten Sie gerne und klären Sie über Vor- und Nachteile, Pflichten und benötigte Unterlagen für die Ausstellung auf.